Ihr Event-Dienstleister mit dem vielfältigsten Sortiment der Schweiz

Botta Event Factory

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES
Unsere Geräte unterstehen intensiven Wartungs- und Unterhaltsanforderungen und werden vor jedem Einsatz geprüft und getestet. Sollte trotz strenger Kontrollen vor oder nach der Auslieferung eine
technische Störung den Einsatz unterbrechen oder gar verhindern, kann der Vermieter in keiner Weise für allfällige Forderungen wie entgangene Werbung etc. belangt werden. Der Mietpreis würde in diesem Fall proportional der genutzten Zeit in Rechnung gestellt.

BESTAETIGUNG
Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung zur Annahme des Gerätes.
Ein Rücktritt bis:
- 3 Monate vor Lieferung wird mit 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 2 Monate vor Lieferung wird mit 85 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 1 Monate vor Lieferung wird mit 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt

TRANSPORT
Für Anfahrt und Rücktransport verrechnen wir pauschal Fr. 1.80/Km ab Greifensee/ZH.
Die Installation und Instruktion unserer Attraktionen vor Ort ist in dieser Transportpauschale inbegriffen.
Nicht inbegriffen ist die Wartezeit bei nicht vorbereiteten Standplätzen oder über der Norm liegender Aufwand für das Aufstellen der Geräte.

* BETREUUNG

Für alle Geräte, welche überwacht werden müssen, ist die Betreuung durch unser Fachpersonal obligatorisch.
Wir verrechnen Ihnen Fr. 68.-/h (ohne Spesen und Uebernachtung)
Ab 24:00 Uhr gilt der doppelte Stundenanzatz. Während der Betreuung sollten nach Absprache Pausen für Essen, Toilette etc. gewährt werden.

PREISE/BEZAHLUNG
Alle aufgeführten Preise sind Tages-Nettopreise exkl. MwSt, welche vor Beginn der Veranstaltung bzw. bei Uebergabe des Mietobjektes in Bar entrichtet werden müssen. Bei Mehrtagesmieten gewähren wir ab dem 2. Tag 50% Rabatt. Für eine längere Mietdauer erstellen wir Ihnen gerne eine indiviuelle Offerte.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Uebernahme zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter sofort mitzuteilen. Wird keine Mängelrüge erhoben, so gilt der Gegenstand als in gebrauchsfähigem Zustand übernommen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung und Diebstahl des Mietobjektes sowie für Unfälle haftet der Mieter. Der Mieter bestätigt mit seiner Bestellung, dass das Gerät bezüglich seiner Masse und seinem Gewicht an einem wettergeschützten Platz installiert werden kann, ansonsten die Mietgebühr und der Transport trotzdem in Rechnung gestellt werden müssen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Bedingungen gilt Greifensee als Gerichtsstand.

Bringen Sie Spass in Ihre Veranstaltung!